Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 11.08.2020
Top Superbike GmbH
MAX76 Events
Hartensteiner Straße 65
09376 Oelsnitz/Erzgeb. OT Neuwürschnitz Deutschland
Tel.: +49 173 3956487
E-Mail: news@max76events.com
Website: www.max76events.de
– im Folgenden MAX76 genannt – und dem Kunden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings, Straßenfahrten (u.a. Fahrsicherheit, Instruktorentraining, Sportfahrertraining, begleitete Straßenfahrten auf öffentlichen Straßen, PIT Bike Veranstaltungen, E-Bike Veranstaltungen etc.) sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der MAX76 sowie deren Vertragspartnern.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz der MAX76 vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.
2. Vertragsabschluss und Anmeldungen
Anmeldungen zu den Veranstaltungen können über das MAX76 Buchungssystem im Internet, bzw. per E-Mail erfolgen.
Der Vertragsschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von MAX76 an den Kunden zustande.
Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen dem Teilnehmer und MAX76; eine Buchung kann grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen (Vorgabe Mindestalter, Datenschutz, Infektionsschutz, daraus resultierende Dokumentations- und Nachweispflichten von MAX76 gegenüber Dritten)!
Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen bei 16 Jahren. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache mit MAX76 zur Teilnahme zugelassen werden. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung / Rechnung.
3. Leistung und Preis
Die in den Preisen enthaltenen Leistungen sind in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung abschließend aufgeführt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar.
Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung Treibstoffzuschläge), Wechselkursänderungen, neue Abgaben und Gebühren bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt, spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert.
MAX76 kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen MAX76 sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von MAX76 oder seiner Erfüllungsgehilfen. MAX76 haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
4. Zahlungsarten und Zahlungsfristen
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr, sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sind sofort zur Zahlung fällig.
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Rechnung von MAX76. Diese ist sofort zu begleichen. Ist innerhalb des Zahlungsziels kein Zahlungseingang zu verzeichnen, behält sich MAX76 vor, den gebuchten Platz zu stornieren. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind in der Bestätigung der Buchung aufgeführt.
5. Stornierungen
Tritt der Kunde von einem gebuchten Event zurück, welche in jedem Fall schriftlich, oder per Mail an MAX76 zu richten ist, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:
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bis 60 Tage vor dem Event keine Rücktrittskosten, der Betrag wird auf dem MAX76 Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
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bis 30 Tage vor dem Event, 50% Rücktrittskosten, der Rest wird auf dem MAX76 Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
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weniger als 30 Tage vor dem Event, 100% Euro Rücktrittskosten.
Kundenguthaben sind nicht übertragbar und werden nicht verzinst. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Guthaben sind bis zum 31.12. des folgenden Jahres gültig.
Für viele unserer Renn- und Fahrertrainings bieten wir einen eigenen Rücktrittsschutz an.
Rücktrittskosten werden unter Umständen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen. Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Kunden wird unbedingt empfohlen.
Eine Absage eines Kunden hat schriftlich (per Post oder email) zu erfolgen. Maßgebend für die Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der Erklärung bei MAX76. An Samstagen oder Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.
Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Veranstaltung, wird der Preis nicht rückerstattet.
Bricht der Kunde die Veranstaltung aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen.
Benutzt der Kunde an einer Veranstaltung ein Motorrad von MAX76 oder TOP Superbike (Miete oder Testride) und stürzt, wird von MAX76 überprüft, ob eine Weiterfahrt möglich ist. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad. Der Veranstaltungspreis oder ein Teilbetrag wird nicht rückerstattet.
Ist der Kunde verhindert, eine Veranstaltung anzutreten, kann er die Buchung an eine Ersatzperson abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllen muss und bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. MAX76 ist auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin über den Ersatz zu informieren. MAX76 ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie für die Gruppe ungeeignet erscheint bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei Ablehnung der Ersatzperson gilt die Absage als Rücktritt gemäss Ziff. 5 oben.
6. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von MAX76.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
MAX76 übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
7. Instruktorenfahrten
Der Instruktor wird den Teilnehmer mit dessen eigenem Motorrad im Rahmen sogenannter Instruktorfahrten in der Handhabung des Motorrades unterweisen. Die Instruktorfahrten finden auf einer Rundstrecke statt, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist (ggf. permanente Rennstrecke)
Die Instruktorfahrten dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik
Ausschließliches Ziel der Instruktorfahrten ist die Verbesserung der Fahrsicherheit.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet, dies ist insbesondere der Fall, da unterschiedlich starke Fahrzeuge gleichzeitig auf der Rennstrecke fahren und z.T. hohe Geschwindigkeitsunterschiede entstehen können.
Der Instruktor haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder dem Teilnehmer oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung seines Fahrzeugs entstehen, es sei denn, der Instruktor handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wenn keine Ansprüche gegen den Instruktor bestehen, können solche Ansprüche auch nicht gegen dessen Betriebsangehörige oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Teilnehmer stellt den Instruktor von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei.
8. Technische Bestimmungen
Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
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Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
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Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
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MAX76 bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.
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Eine am Fahrzeug angebrachte Kamera muss gegen Verlust zusätzlich gesichert werden („Fangleine“, zusätzliche Drahtsicherung etc.)
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Spiegel und Kennzeichen müssen abmontiert werden.
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Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
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Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
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Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die TOP Superbike GmbH / MAX76 ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
9. Schutzbekleidung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls, Sturzes o.ä. zu schützen!
Auf allen Veranstaltungen von MAX76 ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Motorradveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:
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Integralhelm
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Rückenprotektor
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Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)
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Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)
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Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)
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Bei Motorradtrainings, die außerhalb von Rennstrecken stattfinden (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining, geführte Straßentouren) ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die TOP Superbike GmbH / MAX76 ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
10. Verhalten während der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
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Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von MAX76 sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.
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Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber von Mitarbeitern von MAX76 von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht
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Während der gesamten Veranstaltung/ausgewiesen Fahrzeiten gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.
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Im Training und beim Fahren können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
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Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.
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Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist grundsätzlich untersagt!
MAX76 bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die TOP Superbike GmbH / MAX 76 ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
11. Bild-, Film- und Videomaterial
Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von MAX76 angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von MAX76. MAX76 ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für MAX76 gegenüber dem Kunden entstehen.
12. Geschäftstätigkeit
Wird auf den Events von Max76 eine Geschäftstätigkeit von Dritten ausgeübt, muss diese vorgängig von MAX76 genehmigt werden. Es wird dafür ein dem Umsatz entsprechendes Entgeld von MAX76 in Rechnung gestellt. Wird dies nicht vorgängig vereinbart, kann MAX76 verlangen, die Geschäftstätigkeit unverzüglich einzustellen oder stellt nach eigenem Ermessen ein Entgeld in Rechnung. Nicht abschliessende Beispiele sind: Reifendienst, Teileverkauf, Mechaniker-Service, Instruktion, Foto und Video Service, Werbung etc.
13. Versicherung
MAX76 empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.
Bei Renntrainings ist zu prüfen, ob bei der vorhandenen Unfallversicherung solche Veranstaltungen eingeschlossen sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, empfehlen wir jedem Teilnehmer zudem eine Unfallversicherung für die jeweilige Veranstaltung abzuschließen. Wir können an einen guten und erfahrenen Versicherungspartner verweisen, der eine Unfallversicherung für das Fahren auf einer Rennstrecke anbietet.
Diese Versicherung kann direkt bei der Online-Anmeldung über uns abgeschlossen werden.
Im ungünstigen Falle eines Unfalls bist du so finanziell abgesichert und wir denken, die zusätzlichen Kosten dieser Versicherung für die Fahrer werden durch die erweiterte Sicherheit aufgewogen. Die empfohlene Unfallversicherung ist auf die Bedingungen der Renn- und Fahrertrainings ausgearbeitet.
14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Amtsgericht Chemnitz
HRB 30661
15. Schlussbestimmungen
Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.
Die Teilnahme an Renntrainings ist nur mit der vom Kunden unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und MAX76.
Veranstaltungen können in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden.
Top Superbike GmbH
MAX76 Events
Geschäftsführer: Max Neukirchner
Hartensteiner Straße 65
09376 Oelsnitz/Erzgeb. OT Neuwürschnitz Deutschland
Tel.: +49 173 3956487
E-Mail: news@max76events.com
Website: www.max76events.de
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Top Superbike GmbH
MAX76EVENTS
Hartensteiner Straße 65
09376 Oelsnitz/Erzgeb. OT Neuwürschnitz Deutschland
Tel.: +49 173 3956487
E-Mail: news@max76events.com
Website: www.max76events.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Wir werden Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.